Online-Termin-Buchung!

Über dieses Formular können zurzeit nur Termine für eine Corona-Impfung gebucht werden. Bitte geben Sie im Feld „Bemerkungen“ unbedingt an, ob es sich um die 1., 2., 3., 4. oder sogar 5. Impfung handelt und ob Sie bereits an Corona erkrankt waren.

Nach Abschluss der Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-Email. Bitte denken Sie daran, die Buchung über den dortigen Link innerhalb von 30 Minuten zu bestätigen, da der Termin sonst nicht übernommen wird!

Damit auch andere Patienten eine Chance auf einen kurzfristigen Termin erhalten, bitten wir Sie, Ihren Termin rechtzeitig abzusagen, falls Sie ihn nicht mehr benötigen. Dies können Sie über den Link in der Bestätigungs-Email tun.

Für die Auffrischimpfungen gilt, dass mindestens 6 Monate Abstand zur einer vorausgegangenen COVID-19-Impfung oder -Erkrankung eingehalten werden sollten. Eine nachgewiesene COVID-19-Infektion ist dabei wie eine zusätzliche Impfung zu bewerten. Z.B. benötigt ein 70jähriger mit 3 Impfungen und einer durchgemachten Coronainfektion keine 4. Auffrischimpfung.

Information zur 4. Impfung:

Diese können folgende Personen in Anspruch nehmen:
– Personen ab dem 60. Geburtstag
– Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, z.B. bei Immunschwäche
– Heimbewohner
– medizinisches Personal oder Pflegekräfte

Information zur 5. Impfung:

Diese ist nur im Einzelfall bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll (z.B. Plegeheimbewohner, Hochbetagte, Menschen mit Immunschwäche).  Falls Sie sich unsicher sind, ob für Sie eine 5. Impfung nötig ist, sprechen Sie uns bitte persönlich oder per eMail an.

 

Datenschutzhinweis:

Wenn Sie in das Formular zur Terminbuchung die dort abgefragten Daten eingeben, wird Ihr Termin in den Terminkalender unseres Praxis-Systems eingetragen. Die Daten werden in der Praxis-Software gespeichert. Wir speichern die Daten und verwenden sie, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, 9 Abs. 2 lit. h DSGVO. Steht fest, dass eine Terminvergabe nicht zustande kommt, werden die Daten unverzüglich gelöscht. Die Bereitstellung Ihrer Daten über die Online-Terminvergabefunktion ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben und für einen Vertragsabschluss auch nicht erforderlich. Sie sind nicht verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie allerdings die in der Online-Terminvergabefunktion erbetenen Informationen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen, kann das dazu führen, dass wir eine Terminvergabe nicht durchführen können.